Direkt- und Listenkandidatur

Die Direktkandidatur

Jedes Department sollte mindestens einen/eine Direktkandidaten/in stellen. Da nur ein Direktmandat pro Department vergeben werden kann, stehen diese in direkter Konkurrenz zueinander.
Der Kandidat/die Kandidatin eines Departments mit den meisten Stimmen zieht in das Studierendenparlament ein.
Sollte im Laufe der Amtszeit ein Direktkandidat/eine Direktkandidatin sein/ihr Amt niederlegen bzw. ausscheiden, so muss für sein/ihr Direktmandat am jeweiligen Department neu gewählt werden.

Die Listenkandidatur

Zusätzlich kann jede der vier Fakultäten bzw. die einzelnen Departments können Listen mit Listenkandidatursitzen stellen. Die Listenkandidaten/innen mit den meisten Stimmen füllen die Sitze im Studierendenparlament auf, bis die maximale Anzahl von Listen-Plätze der zugehörigen Fakultät erreicht ist.
ACHTUNG: Life Sciences hat keine Listenplätze!!!
(Der Fakultät Life Sciences stehen aufgrund der Studierendenzahlen (Stand 24.11.2012) sieben Plätze zu. Da es gleichzeitig sieben Departments gibt, werden alle Plätze ausschließlich von Direktmandaten besetzt.)

Sollte im Laufe der Amtszeit ein Listenkandidat/eine Listenkandidatin sein/ihr Amt niederlegen bzw. ausscheiden, so rutscht automatisch der Kandidat/die Kandidatin mit der nächsthöheren Stimmenanzahl aus den Listen nach.

(Alles weitere regelt die Wahlordnung vom 22.06.2011)